„Deutscher Corporate Governance Kodex - Checkliste für Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft. 11. überarbeitete Auflage“
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend auch „Kodex“ oder „DCGK“ genannt) in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Am 5. Mai 2015 hat die Regierungskommission die nunmehr zwölfte Änderung des Kodex beschlossen. Hier für Sie: Die 11. überarbeitete Auflage, August 2015, CMS.