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Hier finden Sie interessante Beiträge und Stellungnahmen von ArMiD-Mitgliedern zu den wichtigsten Themen rund um die Gremienarbeit in Aufsichts- und Beirat.

ART Köln

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ART Köln Am 1. September trafen sich ArMiD Mitglieder und interessierte Gäste im Kölner Rheinauhafen um zu diskutieren, ob und...

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Gesetz zur künftigen virtuellen Hauptversammlung in Kraft, von Dr. Martina Schmid

Gesetz zur künftigen virtuellen Hauptversammlung in Kraft, von Dr. Martina Schmid

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Die virtuelle Hauptversammlung ist nun fest im Aktiengesetz verankert - ob sie sich in dieser Form dauerhaft bewährt, ist allerdings zweifelhaft. Der von der Bundesregierung am 27. April 2022 verabschiedete Gesetzentwurf zur virtuellen Hauptversammlung wurde noch vor der Sommerpause am 7. Juli 2022 vom Bundestag verabschiedet und ist am 26. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits einen Tag später trat das Gesetz in Kraft.

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ArMiD Mitgliederversammlung 2022 - Vorstand neu gewählt

ArMiD Mitgliederversammlung 2022 - Vorstand neu gewählt

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In seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Juni 2022, haben die Mitglieder des ArMiD e.V. einen neuen Vorstand gewählt. Gemäß der Satzung von ArMiD und in Anbetracht der Mitgliederzahl von 350 Personen, besteht der Vorstand auch künftig aus sechs Mitgliedern.

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Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sustainability-Update. Von Petra Schaffner, Carola Kürten und Dominik von Zehmen, CMS law tax future

Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sustainability-Update. Von Petra Schaffner, Carola Kürten und Dominik von Zehmen, CMS law tax future

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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 28. April 2022 eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) beschlossen und diese am 17. Mai 2022 zur Prüfung beim Bundesministerium der Justiz vorgelegt. Mit seiner in Kürze erwarteten Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesjustizministerium wird der DCGK 2022 in Kraft treten und damit den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner bisherigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 (DCGK 2020), ersetzen.

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ArMiD - Umfrage in Zusammenarbeit mit Heidrick & Struggles

ArMiD - Umfrage in Zusammenarbeit mit Heidrick & Struggles

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Die Arbeit von Aufsichtsräten und Beiräten kleiner und mittelgroßer Unternehmen in Familienhand. Eine Umfrage unter den Mitgliedern von ArMiD. Die Corporate Governance großer börsennotierter Gesellschaften ist weitgehend geregelt. Gute Unternehmensführung und die Aktivität von Aufsichts- und Beiräten in kleineren und mittelgroßen Unternehmen, zumeist in Familienhand, obliegt jedoch den Eigentümern und handelnden Personen. Mit Hilfe einer breit angelegten Umfrage unter den Mitgliedern unserer Dialogplattform Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) habern wir die Qualität der Gremienarbeit in Firmen mit 100 bis 500 Millionen Euro Umsatz näher beleuchtet. Diese Umfrage entstand in Zusammenarbeit mit Heidrick & Struggles, einer international führenden Personalberatung und Fördermitglied von ArMiD. Die Fragestellung lautete: Wie steht es um den Status Quo der Aufsichts- und Beiratsarbeit. 131 unserer Mitglieder haben an der Befragung teilgenommen. Basis der Befragung ist die vierte Auflage des ” Governance Kodex für Familienunternehmen”, den im vergangenen Jahr 30 Experten unter Federführung von Prof. Dr. Peter May ausgearbeitet haben. Dieser Kodex legt unter anderem Leitlinien fest, wie in mittelständischen Familienunternehmen die Aufsichts- und Beiratsarbeit professionell im Sinne von guter Unternehmensführung vonstattengehen sollte. Die vorliegende Umfrage unterzieht diese Leitlinien einem Praxistest. Wir möchten uns herzlich bei allen Teilnehmern bedanken. Sie helfen damit, ein realitätsnahes Bild zu zeichnen, welche Aspekte guter Unternehmensführung in mittelständischen Unternehmen bereits weitgehend zum Standard gehören und an welchen Stellschrauben es in einer größeren Anzahl von Firmen noch Nachholbedarf gibt.

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Bilanzskandal Wirecard - Wie haften die Mitglieder des Aufsichtsrates?  Von Dr. Carola Rinker und Dr. Marc Liebscher

Bilanzskandal Wirecard - Wie haften die Mitglieder des Aufsichtsrates? Von Dr. Carola Rinker und Dr. Marc Liebscher

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Nachdem die Wirecard AG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hatte, stellte sich Aktionären und Anleihekäufern die Frage, gegen wen und wie Verluste aus Wertpapierkäufen geltend gemacht werden können. Neben der Wirecard AG werden u. a. insbesondere der Vorstand sowie die Wirtschaftsprüfer als mögliche Haftende in Betracht gezogen. Welche Rolle der Aufsichtsräte der Wirecard AG hier spielte und welche rechtlichen Folgen und Haftungsfragen damit verbunden sind, soll in diesem Beitrag etwas näher beleuchtet werden.

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