ArMiD e.V. hält zwei virtuelle Mitgliederversammlungen für das Geschäftsjahr 2019 ab

ArMiD e.V. hält zwei virtuelle Mitgliederversammlungen für das Geschäftsjahr 2019 ab

Am 26. 10. 2020 hat ArMiD -  Aufsichtsräte im Mittelstand in Deutschland e.V. seine ordentliche Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019 aus Gründen des Gesundheitsschutzes für seine Mitglieder zum ersten Mal virtuell abgehalten. Eine weitere außerordentliche Sitzung mit erleichterter Beschlussfassung am 16.11.2020 stimmte der Anpassung der Satzung zu.

Nach den Berichten des Vorstands und der Kassenprüfer wurde die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2019 genehmigt und dem Vorstand von ArMiD ohne Gegenstimmen Entlastung erteilt. Prof. Reinhard Rupp und Klaus Sulzbach haben sich bereit erklärt die Kassenprüfung künftig zu übernehmen. Sie wurden einstimmig zu Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Die Herren Dr. Heller und Suhl wurden als langjährigen Kassenprüfer vom Vorstandsvorsitzenden im Namen der Mitgliedschaft mit großem Dank bedacht. Ebenso wurde der langjährige Vorstandsvorsitzende von ArMiD, Volker Potthoff, der sein Vorstandsmandat mit Ablauf der Mitgliederversammlung niederlegte, mit großem Dank verabschiedet. Auf Ihn folgt Klaus Jaenecke, der im Vorfeld der Mitgliederversammlung vom Vorstand zum Vorsitzenden gewählt wurde. 

Über einen weiteren Punkt der Mitgliederversammlung wurde erst in einer außerordentliche Versammlung am 16.11. abgestimmt, nachdem in der ordentlichen Mitgliederversammlung das notwendige Quorum der Anwesenheit von zwei Drittel der Mitglieder nicht erreicht war. Dieser bezog sich auf Satzungsänderungen. Neben redaktionellen Korrekturen enthält die überarbeitete Satzung insbesondere die satzungsgemäße Schaffung der Möglichkeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, Mitgliederversammlungen auch ohne physische Präsenz durchzuführen. Ferner soll eine elektronische Teilnahme an Mitgliederversammlungen generell ermöglicht werden. 
Auch dieser Abstimmungspunkt erhielt durch die Mitglieder volle Unterstützung ohne Gegenstimmen. Mit Eintragung in das Vereinsregister erhält die neue Satzungsfassung dann Gültigkeit und wird auf der ArMiD Home Page abrufbar sein.

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