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Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sustainability-Update. Von Petra Schaffner, Carola Kürten und Dominik von Zehmen, CMS law tax future

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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 28. April 2022 eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) beschlossen und diese am 17. Mai 2022 zur Prüfung beim Bundesministerium der Justiz vorgelegt. Mit seiner in Kürze erwarteten Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesjustizministerium wird der DCGK 2022 in Kraft treten und damit den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner bisherigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 (DCGK 2020), ersetzen.

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ArMiD-Stellungnahme zu den Kodex-Änderungsvorschlägen 2022

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Brief des ArMiD-Vorstands an den Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

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'Familiengeführte Weltmarktführer überzeugen mit beispielhafter Corporate Governance', von Prof. Dr. Simone Zeuchner

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Die Corporate Governance familiengeführter Weltmarktführer unterscheidet sich maßgeblich von der börsennotierter Aktiengesellschaften und kann als Benchmark für andere Unternehmen herangezogen werden. Dies ergab eine gemeinsame Studie von Prof. Dr. Simone Zeuchner (Hochschule Esslingen) und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG. Die Studie untersucht, was die Governance dieser Familienunternehmen besonders macht und wie sie sich auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirkt. 

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Offenlegung der Kompetenzprofile des Aufsichtsrates - „Da ist noch Luft nach oben“. Eine Studie von Dr. Carola Rinker

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Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium. Auch wenn die DAX-Konzerne dieser Empfehlung nachkommen, stellen nur sehr wenige Unternehmen die Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder transparent dar. Dies hat Dr. Carola Rinker, ArMiD-Mitglied, in einer Studie festgestellt und urteilt: „Da ist noch Luft nach oben“.

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„Aufsichtsräte aufgepasst! Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2015 auf einen Blick“

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Autorin: Dr. Martina Schmid, CMS, Rechtsanwältin | Partnerin. Aufsichtsräte aufgepasst! Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2015 auf einen Blick Die letztjährigen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Seitdem haben Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen drei neue Empfehlungen zu beachten.

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„Deutscher Corporate Governance Kodex - Checkliste für Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft. 11. überarbeitete Auflage“

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Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend auch „Kodex“ oder „DCGK“ genannt) in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Am 5. Mai 2015 hat die Regierungskommission die nunmehr zwölfte Änderung des Kodex beschlossen. Hier für Sie: Die 11. überarbeitete Auflage, August 2015, CMS.

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„Diktatur des Kapitalmarkts“

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Unter der Überschrift „Moral lässt sich nicht verordnen“ fordert der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Dr. Manfred Gentz, in einem kürzlich veröffentlichten Interview eine stärkere Eigenverantwortung in Unternehmen: „Zu viele detaillierte Gesetze bewirken das Gegenteil: Sie nehmen den Menschen die Verantwortung ab.“

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