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KontaktformularHier finden Sie interessante Beiträge und Stellungnahmen von ArMiD-Mitgliedern zu den wichtigsten Themen rund um die Gremienarbeit in Aufsichts- und Beirat.
Alle News
17. Oktober 2019
Unternehmen unterschätzen wesentliche Risiken Die Professionalisierung der Compliance-Arbeit in deutschen Unternehmen schreitet voran. Allerdings werden relevante Risiken weiterhin unterschätzt. Die nachlassende Unterstützung bei Compliance-Themen durch das Management bereitet den Compliance-Verantwortlichen in Unternehmen Sorgen.
MehrEs gibt genügend qualifizierte Frauen von Monika Schulz-Strelow und Elke Benning-Rohnke
28. September 2019
Seit etwas über zwei Jahren gibt es jetzt eine „Frauenquote“ für die Besetzung der Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutern Monika Schulz-Strelow und Elke Benning-Rohnke, was das Gesetz gebracht hat und welche Schlussfolgerungen sich aus den Erfahrungen ziehen lassen.
MehrDritter Stuttgarter Round Table beschäftigt sich mit Tabuthema
23. September 2019
In Stuttgart haben sich am 23. September rund ein Dutzend ArMiD Mitglieder und einige Gäste zum dritten Stuttgarter Round Table getroffen. Der Abend wurde von Frau Brigitte Druschke mit dem spannenden Thema "Psychische Erkrankungen in Unternehmen - ein Tabuthema, vor allem in der Arbeitswelt" eröffnet.
MehrErster ArMiD-Round-Table für das Rheinland
11. September 2019
Neun ArMiD-Mitglieder aus dem Rheinland haben sich am vergangenen Montag, den 09.September 2019 in Köln zum ersten ArMiD Round-Table Rheinland zusammengefunden, initiiert und organisiert von Michael Mölleken sowie Birgit Felden, die den Vorstand von ArMiD bei dieser Veranstaltung vertreten hat.
Mehr05. September 2019
Digitalisierung gibt es schon, seit es Lochkarten gibt. Die Weiterentwicklung der IT-Technologie löst zunehmend Probleme in stabilen Westschöpfungsketten, ist aber keine Antwort auf branchenfremde Anbieter im disruptiven Marktumfeld.
Mehr29. August 2019
Leider scheint der Name des „Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG II) ziemlich verfehlt, geht es doch weit über die Rechte und Pflichten von Investoren hinaus. So erleichtert das Gesetz unter anderem auch die Identifikation von Investoren, spezifiziert die Geschäfte mit nahestehenden Gesellschaften und Personen und regelt Vergütungsfragen neu. Der Autor: Dr. Alexander Juschus, Managing Partner Governance & Values, Karlsruhe.
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