Neuer Präsident der Kodex-Kommission will Umbau des Regelwerks

Der Deutsche Corporate Governance Kodex steht offensichtlich vor einer Neuausrichtung. Wie der gerade inthronisierte neue Präsident der entsprechenden Regierungskommission Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher auf dem Deutschen Corporate Governance Kongreß am 22. Juni 2017 in Berlin angekündigt hat, möchte er in den nächsten Monaten eine Diskussion über die Ausgestaltung und Positionierung des Kodex anstoßen.

Ziel soll es sein den Kodex wegzuführen von einer Auflistung von Vorschriften und Empfehlungen, die sich weitgehend an der Systematik des deutschen Aktiengesetzes orientieren. Der Kodex sollte seiner Meinung nach eher der Managementlogik folgen. Anleitungen könne man sich z.B. aus dem neuen holländischen Corporate Governance Code holen. Außerdem solle die Wiederholung von Gesetzestexten im Kodex entfallen und er damit lesbarer und schlanker gemacht werden. Und die Intervalle zwischen den Kodexanpassungen sollten viel länger sein als heute. Damit steht der Deutsche Corporate Governance Kodex 15 Jahre nach seiner Etablierung vor einer grundsätzlichen Veränderung. Waren die bisherigen zumeist im jährlichen Rhythmus vorgenommenen Änderungen häufig eher „homöopathischer“ Natur, so geht es jetzt um einen generellen Umbau des Kodex, zu der Herr Prof. Nonnenmacher alle an einer guten Corporate Governance interessierten Gruppen eingeladen hat, sich mit Anregungen und Diskussionsbeiträgen einzubringen. Schon während der Konferenz gab es dazu eine Reihe von interessanten Wortbeiträgen. So gab es etwa die Anregung von Seiten der Aufsichtsratsvereinigung „Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V.“ (ArMiD) im Rahmen einer Neufassung stärker die grundsätzlichen Unterschiede zwischen internationalen Großkonzernen und börsennotierten Familienunternehmen in den Kodex-Anforderungen zu berücksichtigen, um sie damit auch für kleinere Unternehmen handhabbar und umsetzbar zu gestalten. Interessant war auch die Frage, was „best practice“ eigentlich sei, etwa nur das was „alle“ tun, also nur „average practice“? An was und vor allem durch wen sollte festgelegt werden, was wirklich „best practice“ ist? Auch der immer stärker werdende Einfluss von Stimmrechtsberatern auf Hauptversammlungsentscheidungen und damit die Frage, ob sich hier Standards außerhalb des Deutschen Corporate Governance Kodex entwickeln, wurde in Wortbeiträgen angesprochen. Wir stehen also vor einem durchaus spannenden Diskussionsprozeß, der der Fortentwicklung einer guten Corporate Governance in Deutschland nach den jüngsten „Ausrutschern“ gerade auch in Großkonzernen nur guttun kann.

Autor:
Dr. Klaus Weigel, Vorstand ArMiD

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