Information zum elektronischen Transparenzregister anlässlich des Inkrafttretens des neuen Geldwäschegesetzes am 26.06.2017

Autor: Dr. Martin Kuhn, Partner CMS-Hasche Sigle

Am 26. Juni 2017 ist die Novelle des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten. Das neue Geldwäschegesetz sieht unter anderem die Einführung eines elektronischen Transparenzregisters vor, das Angaben über die natürlichen Personen enthalten wird, die als wirtschaftlich Berechtigte hinter juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts oder trustähnlichen Gebilden stehen. 

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