Die Einführung des elektronischen Transparenz-Registers macht die Geldwäsche-Prävention zu einem teuren „Luxus“

Mit der Einführung des sogenannten elektronischen Transparenzregisters wird die Geldwäsche-Prävention zu einem teuren 'Luxus' für die deutsche Wirtschaft.

Der Umfang der geplanten Transparenzpflichten hat durchaus eine gewisse Sprengkraft - jedenfalls für eine Kostenexplosion. Weitere Brisanz erhält das elektronische Transparenzregister dadurch, dass künftig etwa auch bislang unbekannte Kontrollverhältnisse einer GmbH weitreichend offenzulegen sein werden. Denn nicht nur maßgebliche Beteiligungen, sondern auch eine Kontrolle aufgrund von „Absprachen“ im Kreis der Anteilseigner wird erfasst, einschließlich StimmpoolVereinbarungen, Kooperationen oder Konsortien. Bislang im Dunklen gehaltene Einflussstrukturen werden öffentlich,  jedenfalls wenn man massive Bußgelder scheut.

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Bodo Schmidt-Schmiedebach berät im Schwerpunkt börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in Fragen des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung bei der Begleitung öffentlicher Übernahmen ('Public M&A') und anschließender Strukturmaßnahmen wie den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen oder die Durchführung eines Squeeze out von Minderheitsaktionären. Zu seiner laufenden Beratungstätigkeit gehören die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und Fragestellungen der Corporate Governance, kapitalmarktrechtlicher Veröffentlichungs- und Meldepflichten sowie des Konzernrechts.

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