Das Transparentregister - Neue Meldepflichten

Von Dr. Martin Kuhn, CMS (mit freundlicher Genehmigung des IHK-Magazin). 
 

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das unter anderem die Einführung eines elektronischen Transparenzregisters vorsieht. Das Register wird Angaben über die natürlichen Personen enthalten, die als wirtschaftlich Berechtigte hinter juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts oder trustähnlichen Gebilden stehen. Der Kreis der meldepflichtigen Unternehmen ist damit denkbar weit gezogen. Das Transparenzregister ist daher für nahezu jedes Unternehmen von Bedeutung.

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