BDO Expert-Talk über das ARUG II

BDO Expert-Talk über das ARUG II

Einblicke:

Herr Trahms informierte darüber, dass bei der ARUG II nach dem Verständnis des Verfassers Gesichtspunkte der Compliance im Vordergrund stehen - die Transparenz, die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Möglichkeiten der Identifizierung von Aktionären. Außerdem birgt die Verletzung der Vorgaben persönliche Haftungsrisiken der Vorstände und Aufsichtsräte sowie eine mögliche Schadenersatzpflicht gegenüber der eigenen Gesellschaft. Die maßgeblichen persönlichen Haftungsnormen hierfür sind für Vorstände § 93 AktG und für Aufsichtsräte § 116 AktG. Die Verpflichtung zur Organisation eines Compliance Systems gehört nach der Rechtsprechung zur „Sorgfaltspflicht“. Ist dieses unzureichend erfüllt, ist das persönliche Haftungsrisiko unabhängig von der Beteiligung oder Kenntnis der Rechtsverletzung. 

Fazit von Herrn Trahms war, dass nach seiner Einschätzung bei vielen (mittelständischen) Unternehmen erheblicher Nachholbedarf besteht. Beachtet werden muss hier insbesondere, dass Vorstände und Aufsichtsräte prozessual nachweisen müssen, „alles richtig gemacht“ zu haben - sie stehen somit in der Beweislast. Aus diesen Gründen sollten sich Betroffene regelmäßig über Compliance Aktivitäten im Unternehmen berichten lassen.

Weitere Informationen unter: https://www.bdo.de/de-de/themen/aktuelles/assurance/gesetz-zur-umsetzung-der-zweiten-aktionarsrechterichtlinie-(arug-ii)-aktien-rechtliche-und-handelsr

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