ArMiD/CMS WebDialog am 30. November 2021

ArMiD/CMS WebDialog am 30. November 2021

Der dritte ArMiD-WebDialog beschäftigte sich, in Zusammenarbeit mit CMS Hasche Sigle, mit dem Thema „Beirat und Aufsichtsrat im Spannungsfeld der ESG Richtlinien - das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als Herausforderung“.

Nach der Begrüßung der etwa 50 Teilnehmer durch Klaus Jaenecke, den Vorsitzenden des Vorstands von ArMiD, folgt die überaus informative Präsentation der beiden Experten Dr. Christof Schröder und Prof. Dr. Martin Schulz, beide CMS Hasche Sigle, im Plenum mit allen Teilnehmern.

Zunächst wird die Faktenlage erörtert und das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
hinsichtlich seiner Relevanz für die Aufsichtsgremien kurz vorgestellt. In erster Stufe gültig ab dem 1.1.2023, müssen bereits ein Jahr später Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten in Deutschland -also ein großer Anteil von Mittelständlern-, die im In- und Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, Verantwortung übernehmen für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern. Die vom Gesetz betroffenen Unternehmen müssen nun umfangreiche Vorkehrungen treffen. Konkret müssen sie regelmäßige Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen festlegen und bei festgestellten Verstößen gegen die Standards, Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dokumentation und Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sind ebenfalls vorgeschrieben. 

Prof. Dr. Schulz und Dr. Schröder schildern die komplexen Abwägungen zu den Sorgfaltspflichten etwa in Bezug auf Risikoanalyse, Präventions-und Abhilfemaßnahmen bis hin zur Einschränkung des Gestaltungsermessens in Bezug auf Compliance-Maßnahmen. Drohende Sanktionen, Haftungsfragen und vieles mehr wurde anschaulich verdeutlicht. Darüber hinaus gaben die beiden Experten den Teilnehmern noch wichtige Empfehlungen zum Thema allgemeine Kontrollpflichten von Aufsichtsräten in Bezug auf Compliance Management, Aufklärungs-, Abstellungs- und Sanktionspflichten, Prüfung von Ansprüchen, neue Kontrollpflichten sowie Haftungsrisiken bei Non-Compliance oder Sorgfaltspflichtverletzungen des Aufsichtsrats mit.

Direkt im Anschluss an die Präsentation werden den Teilnehmern im Plenum drei Fragen gestellt: 
1.    Die Frage „Werden in  Ihrem Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Risiken auf Board-Level adressiert?“ wurde ausgeglichen mit 52 % (Ja-) zu 48 % (Nein-Stimmen) beantwortet.
2.    Das Ergebnis der zweiten Frage „Sind Lieferkettenrisiken auf dem Radar der Unternehmensleitung?“ fällt mit 70 % (Ja-) zu 30 % (Nein-Stimmen) deutlicher aus
3.    Die letzte Frage „Verfügt Ihr Unternehmen über ein definiertes Compliance-Management-System?“ wurde mit 58 % (Ja-) und 42 % (Nein-Stimmen) beantwortet. 

Die folgende Diskussion in kleineren Gruppen unterlegt die Tatsache, dass die Brisanz des Themas und seine Komplexität erst langsam ins Bewusstsein der Gremine des Mittelstands gerät.

Die Veranstaltung endet nach über zwei Stunden mit sehr zufriedenen Teilnehmern. Der Dank der Teilnehmer geht an Dr. Christof Schröder und Prof. Dr. Martin Schulz.

Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier:

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